Stand: 04. April 2023 / Preisangaben inkl. gesetzl. MwSt. pro km
Der Fahrpreis wird im Taxi durch ein elektronisches Taxameter ermittelt, welches jährlich durch die staatliche Eichbehörde geeicht werden muss. Die Tarife für Taxis in unserer Stadt legt der Rat der Stadt Gelsenkirchen fest.
Nachfolgend ein Auszug aus der Verordnung der Stadt Gelsenkirchen über die Festsetzung der Beförderungsentgelte (Tarifordnung):
Entgelt für die Beförderung im Pflichtfahrgebiet (Stadt Gelsenkirchen)
Das Beförderungsentgelt setzt sich zusammen aus dem Grundpreis, dem Wegstreckenentgelt, dem Entgelt für die Wartezeiten und den Zuschlägen.
Der Grundpreis beträgt 4,60 €.
Wegstreckenentgelt für den 1. Kilometer
- Werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,85 €.
- Werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 3,05 €
Wegstreckenentgelt ab dem 2. Kilometer bis 5. Kilometer
- Werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,30 €.
- Werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 2,40 €
Wegstreckenentgelt ab dem 5.Kilometer
- Werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr 2,20 €.
- Werktags (Montag bis Samstag) in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen 2,40 €
Das Entgelt für die Wartezeit beträgt 35,00 €/Stunde
Feiertage sind solche im Sinne des Gesetzes über Sonn- und Feiertage NW.
Zuschläge zum Fahrpreis:
- für PKW-Kombi Fahrzeuge auf Bestellung des Fahrgastes 4,00 €
- für PKW-Großraum Fahrzeuge auf Bestellung des Fahrgastes innerhalb Gelsenkirchen 5,00 € , außerhalb Gelsenkirchen 25% Zuschlag auf den Fahrpreis.
- Bei Anfahrt zum Bestellort und Nichtdurchführung der Fahrt nach Bestellung wird eine Anfahrtspauschale von 4,50 € berechnet.
Zu allen Zielen außerhalb Gelsenkirchens kann der Fahrpreis frei vereinbart werden.
Gerne unterbreiten wir Ihnen individuelle Angebote mit fairen Preisen!
Telefon 0209 55555